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   OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02   

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https://dejure.org/2002,7962
OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02 (https://dejure.org/2002,7962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2002 - 10 W 49/02 (https://dejure.org/2002,7962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2002 - 10 W 49/02 (https://dejure.org/2002,7962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswertes anhand des Interesses des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens ; Bestimmung des Hauptsachewerts bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung; Bestimmung des Gegenstandswertes nach dem Umfang der ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 25 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 485 ff.
    Gegenstandswert in einem selbstständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 25 Abs. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 14.09.1992 - 5 W 503/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02
    Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Koblenz - 1 W 607/97 - JurBüro 1998, 267; - 14 W 232/92 - MDR 1993, 287; - 5 W 503/92 - Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02
    Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Koblenz - 1 W 607/97 - JurBüro 1998, 267; - 14 W 232/92 - MDR 1993, 287; - 5 W 503/92 - Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.06.1992 - 14 W 232/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02
    Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Koblenz - 1 W 607/97 - JurBüro 1998, 267; - 14 W 232/92 - MDR 1993, 287; - 5 W 503/92 - Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 02.04.2004 - 10 W 240/04

    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens zur Mängel- und

    Stellt sich im Nachhinein nach Erstattung des Gutachtens heraus, dass die Mängel mit einem geringeren Aufwand, als vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung behauptet, beseitigt werden können, so ist gleichwohl auf das Interesse des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung abzustellen (in Anknüpfung an OLG Koblenz VersR 2003, 131).

    (OLG Koblenz JurBüro 1998, 267 = BauR 1998, 593 = OLGR 1998, 204 und MDR 1993, 287 = NJW-RR 1993, 1085 f.; Senatsbeschluss vom 11.5.2002 - 10 W 49/02 - VersR 2003, 131; Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 10.12.2004 - 10 W 803/04

    Gegenstandswertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren wegen Mängeln eines

    Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung angegebene Schätzwert ist dabei weder bindend noch maßgeblich (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2002, 10 W 49/02, VersR 2003, 131).
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